FAQs

Wer kann Mitglied werden?

Alle, die in München oder der Umgebung zur Miete wohnen.

Kann ich sofort Beratung erhalten?

Ja. Nach Ihrem Beitritt können Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen.

Muss ich Mitglied sein, um Beratung zu bekommen?

Ja. Die rechtliche Beratung ist eine Leistung nur für Mitglieder.

Kostet die Beratung extra?

Nein. Die Beratung ist Bestandteil der Mitgliedschaft.

Wie werde ich Mitglied?

Der Beitritt ist einfach und online möglich.

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Daten behandeln wir vertraulich. Wir verwenden sie für Ihre Beratung, die Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft und die damit verbundenen Leistungen und übermitteln sie nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht.

Wie läuft die Beratung ab?

Sie melden sich bei uns, wir hören Ihnen zu und ordnen Ihren Fall rechtlich ein. Gemeinsam klären wir, wehe Schritte sinnvoll sind. Die Beratung ist vertraulich und richtet sich immer nach Ihrer konkreten Situation.

Was kostet die Beratung?

Für Mitglieder ist die Beratung Bestandteil der Mitgliedschaft. Interessierte können sich vorab an uns wenden und erfahren, wie eine Mitgliedschaft unterstützt.

Welche Unterlagen brauche ich?

Erforderlich sind Mietvertrag, Schreiben des Vermieters und weitere relevante Unterlagen. Wir schauen gemeinsam, was für Ihren Fall wichtig ist. Senden Sie uns die Unterlagen ausschließlich als PDF.

Kann ich online beraten werden?

Wir bieten persönliche und telefonische Beratung sowie Beratung per Online-Portal und E-Mail an. So stellen wir sicher, dass wir Ihren Fall richtig verstehen und gezielt helfen können.

Wie lange dauert es?

Das hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Manche Fragen lassen sich schnell klären, andere benötigen mehr Zeit. Wir nehmen uns die Zeit, die Ihr Fall braucht.

Fristsetzungen – Was muss ich beachten?

Bitte achten Sie auf Fristen! Wenn die Vermieterin bzw. der Vermieter oder deren/dessen Anwalt bzw. Anwältin Ihnen eine Frist setzt, sollten Sie sich sofort mit uns in Verbindung setzen. Ihr(e) Rechtsberater:in entscheidet, ob ein Termin nötig ist. Der DMB Mieterverein München e. V. übernimmt keine Fristenkontrolle.

Wie hoch ist der Beitrag?

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 120 Euro pro Jahr (10 Euro im Monat). Darin enthalten sind die juristische Beratung und der mietrechtliche Rechtsschutz.

Kann ich sofort Beratung erhalten?

Ja. Nach Ihrem Beitritt können Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen. Wir helfen bei Mieterhöhungen, Kündigungen, Mängeln und allen weiteren Mietproblemen.

Wie lange dauert die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Danach kann sie unter Einhaltung der geltenden Fristen ordentlich gekündigt werden.

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Daten behandeln wir vertraulich. Wir verwenden sie für Ihre Beratung, die Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft und die damit verbundenen Leistungen und übermitteln sie nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht.

Gibt es Zusatzleistungen?

Ja. Mitglieder erhalten Newsletter, Zugang zu Musterschreiben, Informationsmaterialien und Veranstaltungen. In der Mitgliedschaft ist zudem mietrechtlicher Rechtsschutz enthalten und Sie erhalten einmal pro Quartal das Münchner Mietermagazin.

Ab wann gilt die Rechtsschutzversicherung?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft. Aber hier ist dringend zu beachten, dass zu Beginn eine 3-monatige Wartezeit gilt. Vor und innerhalb dieser Zeit eingetretene Versicherungsfälle sind nicht versichert. Siehe auch unsere Rechtsschutzbedingungen

Kann sich eine Wohngemeinschaft als Mitglied anmelden?

Grundsätzlich ja, aber es kommt auf die Gestaltung des Mietvertrages an. Wenn alle WG-Mitglieder als Mieter:innen im Mietvertrag aufgeführt sind, können sich zwei Mieter:innen pro Mitgliedschaft anmelden. Es wird dann einmal der Mitgliedsbeitrag fällig, der zweite Mieter oder die zweite Mieterin läuft über eine kostenlose Zweitmitgliedschaft. Haben alle Mieter:innen einer Wohngemeinschaft gesonderte Verträge mit dem Vermieter oder der Vermieterin, sind einzelne Mitgliedschaften erforderlich.

Ich wohne mit einer weiteren Person zusammen. Gelten die Leistungen meiner Mitgliedschaft auch für sie?

Die Leistungen können in Anspruch genommen werden, wenn für den weiteren Mieter oder die weitere Mieterin eine Zweitmitgliedschaft beantragt wird. Diese ist derzeit kostenlos. Bitte beachten Sie: Beratungen können immer nur für das bei uns versicherte gemeinsame Mietverhaltnis erfolgen. Natürlich kann sich das Zweitmitglied genauso zu dem gemeinsamen Mietverhältnis beraten lassen, wie das Erstmitglied.

Muss ich bei einem Wegzug meine Mitgliedschaft kündigen?

Auch bei einem Wegzug müssen Sie Ihre Mitgliedschaft nicht kündigen. Sie können entweder weiterhin bei uns Mitglied bleiben und die Beratungen über unser Onlinemitgliederportal, per E-Mail oder telefonisch in Anspruch nehmen. Alternativ lassen Sie sich durch uns in einen Mieterverein des DMB in Ihrer Nähe ummelden. Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich.

Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?

Die Kündigung muss schriftlich und mit Unterschrift erfolgen. Diese Erklärung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig und muss bis spatestens 30.09. beim Verein eingegangen sein. Die Mitgliedschaft muss bis zum Ende der Kündigungszeit mindestens zwei Jahre bestanden haben. Wenn Sie dann doch Mitglied bleiben wollen, können Sie die Kündigung bis zum mitgeteilten Austrittsdatum schriftlich widerrufen.

Ist der Zugang zur Geschäftsstelle barrierefrei?

Ja, unsere Geschäftsräume in der Sonnenstraße 10 verfügen über einen barrierefreien Zugang.