Alle, die in München oder der Umgebung zur Miete wohnen.
Ja. Nach Ihrem Beitritt können Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen.
Ja. Die rechtliche Beratung ist eine Leistung nur für Mitglieder.
Nein. Die Beratung ist Bestandteil der Mitgliedschaft.
Der Beitritt ist einfach und online möglich.
Ihre Daten behandeln wir vertraulich. Wir verwenden sie für Ihre Beratung, die Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft und die damit verbundenen Leistungen und übermitteln sie nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht.
Sie melden sich bei uns, wir hören Ihnen zu und ordnen Ihren Fall rechtlich ein. Gemeinsam klären wir, wehe Schritte sinnvoll sind. Die Beratung ist vertraulich und richtet sich immer nach Ihrer konkreten Situation.
Für Mitglieder ist die Beratung Bestandteil der Mitgliedschaft. Interessierte können sich vorab an uns wenden und erfahren, wie eine Mitgliedschaft unterstützt.
Erforderlich sind Mietvertrag, Schreiben des Vermieters und weitere relevante Unterlagen. Wir schauen gemeinsam, was für Ihren Fall wichtig ist. Senden Sie uns die Unterlagen ausschließlich als PDF.
Wir bieten persönliche und telefonische Beratung sowie Beratung per Online-Portal und E-Mail an. So stellen wir sicher, dass wir Ihren Fall richtig verstehen und gezielt helfen können.
Das hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Manche Fragen lassen sich schnell klären, andere benötigen mehr Zeit. Wir nehmen uns die Zeit, die Ihr Fall braucht.
Bitte achten Sie auf Fristen! Wenn die Vermieterin bzw. der Vermieter oder deren/dessen Anwalt bzw. Anwältin Ihnen eine Frist setzt, sollten Sie sich sofort mit uns in Verbindung setzen. Ihr(e) Rechtsberater:in entscheidet, ob ein Termin nötig ist. Der DMB Mieterverein München e. V. übernimmt keine Fristenkontrolle.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 120 Euro pro Jahr (10 Euro im Monat). Darin enthalten sind die juristische Beratung und der mietrechtliche Rechtsschutz.
Ja. Nach Ihrem Beitritt können Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen. Wir helfen bei Mieterhöhungen, Kündigungen, Mängeln und allen weiteren Mietproblemen.
Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Danach kann sie unter Einhaltung der geltenden Fristen ordentlich gekündigt werden.
Ihre Daten behandeln wir vertraulich. Wir verwenden sie für Ihre Beratung, die Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft und die damit verbundenen Leistungen und übermitteln sie nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht.
Ja. Mitglieder erhalten Newsletter, Zugang zu Musterschreiben, Informationsmaterialien und Veranstaltungen. In der Mitgliedschaft ist zudem mietrechtlicher Rechtsschutz enthalten und Sie erhalten einmal pro Quartal das Münchner Mietermagazin.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft. Aber hier ist dringend zu beachten, dass zu Beginn eine 3-monatige Wartezeit gilt. Vor und innerhalb dieser Zeit eingetretene Versicherungsfälle sind nicht versichert. Siehe auch unsere Rechtsschutzbedingungen
Grundsätzlich ja, aber es kommt auf die Gestaltung des Mietvertrages an. Wenn alle WG-Mitglieder als Mieter:innen im Mietvertrag aufgeführt sind, können sich zwei Mieter:innen pro Mitgliedschaft anmelden. Es wird dann einmal der Mitgliedsbeitrag fällig, der zweite Mieter oder die zweite Mieterin läuft über eine kostenlose Zweitmitgliedschaft. Haben alle Mieter:innen einer Wohngemeinschaft gesonderte Verträge mit dem Vermieter oder der Vermieterin, sind einzelne Mitgliedschaften erforderlich.
Die Leistungen können in Anspruch genommen werden, wenn für den weiteren Mieter oder die weitere Mieterin eine Zweitmitgliedschaft beantragt wird. Diese ist derzeit kostenlos. Bitte beachten Sie: Beratungen können immer nur für das bei uns versicherte gemeinsame Mietverhaltnis erfolgen. Natürlich kann sich das Zweitmitglied genauso zu dem gemeinsamen Mietverhältnis beraten lassen, wie das Erstmitglied.
Auch bei einem Wegzug müssen Sie Ihre Mitgliedschaft nicht kündigen. Sie können entweder weiterhin bei uns Mitglied bleiben und die Beratungen über unser Onlinemitgliederportal, per E-Mail oder telefonisch in Anspruch nehmen. Alternativ lassen Sie sich durch uns in einen Mieterverein des DMB in Ihrer Nähe ummelden. Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich.
Die Kündigung muss schriftlich und mit Unterschrift erfolgen. Diese Erklärung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig und muss bis spatestens 30.09. beim Verein eingegangen sein. Die Mitgliedschaft muss bis zum Ende der Kündigungszeit mindestens zwei Jahre bestanden haben. Wenn Sie dann doch Mitglied bleiben wollen, können Sie die Kündigung bis zum mitgeteilten Austrittsdatum schriftlich widerrufen.
Ja, unsere Geschäftsräume in der Sonnenstraße 10 verfügen über einen barrierefreien Zugang.