Mitgliedschaft

Starke Rechte brauchen starke Partner. Wir stehen an Ihrer Seite, wenn es um Ihre Wohnung geht.

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Sie nehmen Kontakt mit uns auf, füllen ein kurzes Formular aus und erhalten Zugang zu unseren Leistungen. Der Beitritt ist einfach, transparent und ohne Umwege.

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Faire Beiträge und Transparenz

Die Mitgliedschaft kostet 120 Euro pro Jahr – das entspricht 10 Euro im Monat. Im Beitrag enthalten sind die juristische Beratung und der mietrechtliche Rechtsschutz. Verglichen mit einzelnen anwaltlichen Beratungen oder separaten Versicherungen ist das ein außergewöhnliches Preis-Leistungs-Verhältnis: Fachliche Unterstützung, Erfahrung und rechtliche Absicherung sind dauerhaft gebündelt.

Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Sie ermöglicht eine nachhaltige Beratung und sichert die kontinuierliche Arbeit des Vereins. So kann der Mieterverein Mitglieder heute konkret unterstützen und sich zugleich langfristig für faire Wohnbedingungen und starke Mieterrechte einsetzen.

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Professionelle Hilfe bei Ihrem Mietproblem

Unsere Juristinnen und Juristen unterstützen Sie bei Mieterhöhungen, Kündigungen, Mängeln, Betriebskostenabrechnungen und weiteren mietrechtlichen Fragen. Sobald Sie Mitglied sind, können Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen – telefonisch, persönlich, per E-Mail oder über das Beratungsportal.

MITGLIEDERPORTAL

Mitglieder werben Mitglieder

Wer ein neues Mitglied für unseren Verein gewinnt, erhält eine Werbeprämie von 10 Euro, die dem Beitragskonto gutgeschrieben und vom nächsten Beitrag abgezogen wird. Damit danken wir unseren Mitgliedern, die den Verein weiterempfehlen und so zur Stärkung der solidarischen Gemeinschaft beitragen.

Damit die Prämie korrekt zugeordnet werden kann, bitten wir darum, auf der Beitrittserklärung des neuen Mitglieds den Namen und die Mitgliedsnummer der werbenden Person anzugeben.

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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und treten Sie unkompliziert dem Mieterverein München e.V. bei.

FAQ

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Mitgliedschaft

Wie hoch ist der Beitrag?

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 120 Euro pro Jahr (10 Euro im Monat). Darin enthalten sind die juristische Beratung und der mietrechtliche Rechtsschutz.

Kann ich sofort Beratung erhalten?

Ja. Nach Ihrem Beitritt können Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen. Wir helfen bei Mieterhöhungen, Kündigungen, Mängeln und allen weiteren Mietproblemen.

Wie lange dauert die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Danach kann sie unter Einhaltung der geltenden Fristen ordentlich gekündigt werden.

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Daten behandeln wir vertraulich. Wir verwenden sie für Ihre Beratung, die Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft und die damit verbundenen Leistungen und übermitteln sie nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht.

Gibt es Zusatzleistungen?

Ja. Mitglieder erhalten Newsletter, Zugang zu Musterschreiben, Informationsmaterialien und Veranstaltungen. In der Mitgliedschaft ist zudem mietrechtlicher Rechtsschutz enthalten und Sie erhalten einmal pro Quartal das Münchner Mietermagazin.

Ab wann gilt die Rechtsschutzversicherung?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft. Aber hier ist dringend zu beachten, dass zu Beginn eine 3-monatige Wartezeit gilt. Vor und innerhalb dieser Zeit eingetretene Versicherungsfälle sind nicht versichert. Siehe auch unsere Rechtsschutzbedingungen

Kann sich eine Wohngemeinschaft als Mitglied anmelden?

Grundsätzlich ja, aber es kommt auf die Gestaltung des Mietvertrages an. Wenn alle WG-Mitglieder als Mieter:innen im Mietvertrag aufgeführt sind, können sich zwei Mieter:innen pro Mitgliedschaft anmelden. Es wird dann einmal der Mitgliedsbeitrag fällig, der zweite Mieter oder die zweite Mieterin läuft über eine kostenlose Zweitmitgliedschaft. Haben alle Mieter:innen einer Wohngemeinschaft gesonderte Verträge mit dem Vermieter oder der Vermieterin, sind einzelne Mitgliedschaften erforderlich.

Ich wohne mit einer weiteren Person zusammen. Gelten die Leistungen meiner Mitgliedschaft auch für sie?

Die Leistungen können in Anspruch genommen werden, wenn für den weiteren Mieter oder die weitere Mieterin eine Zweitmitgliedschaft beantragt wird. Diese ist derzeit kostenlos. Bitte beachten Sie: Beratungen können immer nur für das bei uns versicherte gemeinsame Mietverhaltnis erfolgen. Natürlich kann sich das Zweitmitglied genauso zu dem gemeinsamen Mietverhältnis beraten lassen, wie das Erstmitglied.

Muss ich bei einem Wegzug meine Mitgliedschaft kündigen?

Auch bei einem Wegzug müssen Sie Ihre Mitgliedschaft nicht kündigen. Sie können entweder weiterhin bei uns Mitglied bleiben und die Beratungen über unser Onlinemitgliederportal, per E-Mail oder telefonisch in Anspruch nehmen. Alternativ lassen Sie sich durch uns in einen Mieterverein des DMB in Ihrer Nähe ummelden. Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich.

Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?

Die Kündigung muss schriftlich und mit Unterschrift erfolgen. Diese Erklärung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig und muss bis spatestens 30.09. beim Verein eingegangen sein. Die Mitgliedschaft muss bis zum Ende der Kündigungszeit mindestens zwei Jahre bestanden haben. Wenn Sie dann doch Mitglied bleiben wollen, können Sie die Kündigung bis zum mitgeteilten Austrittsdatum schriftlich widerrufen.


Sie haben Fragen?

Wir sind gerne für Sie da.

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